Ziel und Philosophie
Personenbezogene Daten sind ein wertvolles Gut und müssen effizient geschützt werden. Achtloser Umgang mit Datenschutzvorkehrungen führt ebenso zu ernstzunehmenden Schäden bei den betroffenen Personen und zu Reputationsschäden bei den Daten verarbeitenden Unternehmen. Datenschutz ist nicht die Kernaufgabe der meisten Unternehmen, sodass die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
prozessmäßig und zuverlässig gewährleistet sein muss, aber den Geschäftsbetrieb nicht zu sehr beeinträchtigen darf. Rechtssicherheit steht im Fokus. Branchenspezifische Zweifelsfragen stellen dabei eine besondere Herausforderung dar, da einschlägige Regelungen oft fehlen.
Genehmigte Verhaltensweisen helfen bei der Erfüllung rechtlicher und technischer Vorgaben und dienen dazu
branchenspezifische Standards zu schaffen. So kann
Rechtssicherheit geschaffen und Gold-Plating
vermieden werden. Durch die Genehmigung seitens
der zuständigen Behörde werden Zweifelsfragen zur
Sicherheit aller Beteiligten einer klaren Lösung
zugeführt.
Wir verstehen uns nicht nur als Überwachungsstelle,
sondern als Unterstützung und Begleitung bei der
Einhaltung von Datenschutz-Vorgaben. Das Ziel unserer maßgeschneiderten Unterstützungs- und
Prüfungstätigkeit ist es, die Einhaltung der
genehmigten Verhaltensweisen zu überwachen und bei
allfälligen Datenschutz-Verstößen effizient und schnell gemeinsame Lösungen zu finden um die Compliance wiederherzustellen.
Möchten Sie auch
Dann sind Sie bei uns richtig.
Unser Team aus erfahrenen Spezialisten gibt Ihnen Starthilfe bei kleinen und größeren Datenschutz-Projekten und berät Sie zuverlässig und neutral.
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