Verhaltensregeln für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Auf dieser Seite finden Sie alle interessanten Informationen zur Überwachung von Verhaltensregeln ür Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.

Der Fachverband Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, in Zusammenarbeit mit Vertretern der Branche sowie der Bundessparte Information und Consulting der WKÖ hat Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 (DSGVO) erstellt. Die Verhaltensregeln werden eine wirksame Anwendung der DSGVO erleichtern und Rechtsunsicherheiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beseitigen.

Diese Verhaltensregeln wurden mit Bescheid der Datenschutzbehörde behördlich genehmigt.

Falls Sie Ihre Unternehmen zertifizieren lassen wollen kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch!

Überwachungsstelle

Gemäß Artikel 41 DSGVO wurden unabhängige, von der Datenschutzbehörde akkreditierte Stellen eingerichtet, die mit der Überwachung jener Berufsberechtigten betraut sind, die sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln verpflichtet haben.

Unser Unternehmen, die IDR Datenschutz Compliance e.G. wurde seitens der Datenschutzbehörde als eine derartige Überwachungsstelle mit Bescheid vom 10. Juni 2022, GZ: D198.003 (2022-0.339.571) akkreditiert.

Somit stehen wir Ihnen sehr gerne für die Überprüfung der genehmigten Verhaltensregeln zur Verfügung!

Ihre Zertifizierung

WAS MÜSSEN SIE UNTERNEHMEN, UM DIE ZERTIFIZIERUNG ZU ERHALTEN?

  • Unverbindlichen Antrag stellen (das Antragsformular finden Sie hier)
  • Sondierungsgespräch mit uns führen
  • Angebot von uns erhalten und ggf. annehmen
  • Erstüberwachungsaudit durch uns durchführen lassen. Hierbei wird eine Konformitätsprüfung im Hinblick auf die Umsetzung der Verhaltensrichtlinien durchgeführt. Zudem wird die Wirksamkeit der einhergehenden Maßnahmen bewertet.
  • Ist der Erstüberwachungsaudit erfogreich erhalten Sie ein Überwachungszertifikat, welches im Normalfall eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren hat.
  • Jeweils nach 3 Jahren muss zwecks Verlängerung des Zertifikats ein weiterer Überwachungsaudit durchgeführt werden.

Vorteile genehmigter Verhaltensregeln und einer Zertifizierung

Warum Verhaltensregeln?

Verbände oder andere Vereinigungen, die bestimmte Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, arbeiten Verhaltensregeln aus, um eine wirksame Anwendung der DSGVO zu erleichtern. Die Einhaltung der genehmigten Verhaltensregeln kann als Gesichtspunkt herangezogen werden, um die Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen nachzuweisen. Die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln kann zudem als Faktor herangezogen werden, um die Erfüllung der in Artikel 32 DSGVO geforderten Sicherheit der Verarbeitung genannten Anforderungen nachzuweisen.

Es macht demnach durchaus Sinn, sich mit dem Thema Verhaltensregeln zu befassen und die Vorteile, welche sicher hieraus ergeben, zu generieren.

Warum Verhaltensregeln überwachen lassen?

  • Unterschiedlich auslegbare Stellen in der DSGVO und im Bilanzbuchhaltungsgesetz werden klargestellt
  • Im Hinblick auf den Datenschutz werden sich die Verhaltensregeln in der Buchhaltungs- und Personalverrechnungspraxis und auch in Verwaltungsverfahren sowie in der Rechtsprechung bewähren
  • Einschlägige Gesetze und die DSGVO werden durch die Verhaltensregeln praxisorientiert konkretisiert
  • Zusätzliche Rechtssicherheit und Transparenz
  • Ihre Arbeit im Hinblick auf den Datenschutz wird erleichtert
  • Ihnen steht damit ein Wegweiser für jene Datenschutzregeln, die für ihre Tätigkeit von besonderer Bedeutung sind, zur Verfügung

Welche Vorteile ergeben sich für Sie mit der Zertifizierung?

  • Die Einhaltung von genehmigten Verhaltensregeln minimiert das Risiko einer hohen Geldbuße (siehe Art 83 Abs 2 lit.j DSGVO)
  • Erhöhung der Marktchancen
  • Gewinnung von Neukunden durch Unterscheidung von Mitbewerbern
  • Imagegewinn für Ihr Unternehmen durch ein Zertifikat
  • Vertrauensgewinn gegenüber Ihren Kunden/Klienten
  • Risikominimierung und Rechtssicherheit im Schadensfall
  • Potenziale bei Bestandskunden ausbauen
  • Kostenreduktion durch optimierte Abläufe und Fehlervermeidung im Hinblick auf den Datenschutz

Ablauf der Zertifizierung

Nach Ihrem Antrag auf die Durchführung einer Erst-Überwachung
  • bestellen wir das Personal, welches die Prüfung durchführen wird
  • legen gemeinsam einen Termin für die Durchführung fest
  • führen im Anschluss die Überwachung durch
  • erstellen einen Prüfbericht und
  • führen, gemeinsam mit Ihnen, die Schlussbesprechung durch
Im Falle einer positiven Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat welches bestätigt, dass Sie sich wirksam den Verhaltensregeln unterworfen haben.

Spätestens drei Jahre nach Ihrer erfolgreichen Zertifizierung findet eine Wiederholungs-Überwachung statt, welche erforderlich ist, um Ihre Zertifizierung aufrecht zu erhalten.

Preise

Im Normalfall ist seitens der IDR mit einem Aufwand von 1 bis 5 Tagen für die Erst-Überwachung zu rechnen, um die Zertifizierungstätigkeiten durchzuführen.

Für die Wiederholungs-Überwachung bzw. die Verlängerung des Zertifikats rechnen wir derzeit mit einem Aufwand von 1 bis 2 Personentagen.

Der Preis je Personentag beträgt 1.280 Euro netto (exkl. Ust.). Dem Preis pro Personentag liegt ein Preis je Stunde von 160 Euro netto zugrunde. Ein Personentag entspricht demnach 8 Arbeitsstunden. Gerne legen wir Ihnen auch ein für Ihre Situation angepasstes individuelles Angebot.

Kontaktformular

Vorname:** Vorname
Nachname:** Nachname
Telefon: Telefon
E-Mail *E-Mail
Unternehmen:** Unternehmen
Interesse an (Mehrfachauswahl möglich):Mehrfachauswahl möglich
Überwachung der Verhaltensregeln als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Überwachung der Verhaltensregeln als Bilanzbuchhalter, Personalverrechner
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Verantwortlicher ist die IDR Datenschutz-Compliance eG, Alser Straße 26/7a, 1090 Wien, office@datenschutzundrecht.at. Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihre weiteren Kontaktdaten, falls Sie diese angegeben haben, werden für eine Kontaktaufnahme zu den von Ihnen angegebenen Themen verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeitet, welche Sie jederzeit einfach mit einer E-Mail an office@datenschutzundrecht.at mit dem Wort "abmelden" im Betreff widerrufen können. Mit dem Widerruf werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sofern kein besonderer Aufbewahrungsgrund im Einzelfall vorliegt, der eine längere Speicherdauer rechtfertigt bzw. erfordert. Sie sind berechtigt, folgende Betroffenenrechte uns gegenüber geltend zu machen: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

** Für die Kontaktaufnahme ist die Angabe dieser Daten nicht erforderlich; wir würden uns jedoch freuen, wenn Sie uns diese Daten bekanntgeben, damit wir Sie persönlich ansprechen und zielgerichtet informieren können.

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