Verhaltensregeln für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Auf dieser Seite finden Sie alle interessanten Informationen zur Überwachung von Verhaltensregeln ür Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.
Der Fachverband Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, in Zusammenarbeit mit Vertretern der Branche sowie der Bundessparte Information und Consulting der WKÖ hat Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 (DSGVO) erstellt. Die Verhaltensregeln werden eine wirksame Anwendung der DSGVO erleichtern und Rechtsunsicherheiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beseitigen.
Diese Verhaltensregeln wurden mit Bescheid der Datenschutzbehörde behördlich genehmigt.
Falls Sie Ihre Unternehmen zertifizieren lassen wollen kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch!
Überwachungsstelle
Gemäß Artikel 41 DSGVO wurden unabhängige, von der Datenschutzbehörde akkreditierte Stellen eingerichtet, die mit der Überwachung jener Berufsberechtigten betraut sind, die sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln verpflichtet haben.
Unser Unternehmen, die IDR Datenschutz Compliance e.G. wurde seitens der Datenschutzbehörde als eine derartige Überwachungsstelle mit Bescheid vom 10. Juni 2022, GZ: D198.003 (2022-0.339.571) akkreditiert.
Somit stehen wir Ihnen sehr gerne für die Überprüfung der genehmigten Verhaltensregeln zur Verfügung!
Alser Straße 26/7a, 1090 Wien
Sitz in politischer Gemeinde Wien
Tel.: +43 664 61415 23
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